Über das Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, online mit der Familienrechtsfachkanzlei Rittger in Ihrer Scheidungsangelegenheit in Verbindung zu treten.
Natürlich können Sie auch einen Beratungstermin mit der Fachanwältin für das Familienrecht vereinbaren, wenn Sie persönliche Beratung bevorzugen oder diese notwendig sein sollte.
Für eine persönliche Beratung in unserer Kanzlei bitten wir Sie, einen Termin unter der
Telefonnummer 030-88726972 oder per E-Mail unter info@ra-rittger.de zu vereinbaren.
Damit wir Ihren Auftrag ordnungsgemäß erfüllen können, benötige wir die nachfolgenden Informationen.
Zudem möchten wir Sie darum bitten, im Anschluss an das Zustandekommen des Mandats uns alle relevanten Unterlagen,
wie die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder, eventuellen Ehevertrag oder
schriftliche Vereinbarungen über die Trennung oder die Scheidung und Folgesachen im Anhang zu übersenden.
Ein Mandat kommt durch das Absenden des Fragebogens und der Unterlagen noch nicht zustande.
Wir senden Ihnen dann eine Vollmacht zu und das Mandat entsteht erst, wenn die Vollmacht unterschrieben an uns zurück geschickt wurde.
Eine Scheidung kann grundsätzlich erst nach einer bestimmten Trennungszeit bei Gericht beantragt werden.
Wir reichen den Scheidungsantrag in der Regel nach ca. 10-11 Monaten der Trennungsdauer ein.
Bei Scheidungsverfahren mit Verfahrenkostenhilfe sollte das Trennungsjahr abgewartet werden, bevor der Antrag bei Gericht eingereicht wird.
Der Mandantenfragebogen unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Allgemeine Informationen zum Scheidungsverfahren und Folgesachen erhalten Sie unter www.berlin.de/sen/justiz/ Stichwort Scheidung
Wenn Sie bedürftig sein sollten, haben Sie Möglichkeit, für die Gerichts- und Anwaltskosten Verfahrenskostenhilfe zu erhalten.
Den ausgefüllten Fragebogen zur Verfahrenskostenhilfe können Sie herunterladen, ausfüllen und uns mit den dort im Fragebogen geforderten Unterlagen zufaxen oder zuschicken.
Ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, können Sie unter www.pkh-fix.de nachprüfen.
Das Formular zur Verfahrenskostenhilfe und weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie unter Link zum Formular
Die im Fragebogen benötigten Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.