Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts und in verwandten Rechtsgebieten. Zudem berate und vertrete ich Selbständige, z.B. Handelsvertreter und in Fragen der Geschäftsführerverhältnisse sowie des Beamten- und öffentlichen Dienstrechts.
Zu meinen Beratungsbereichen gehören unter anderem: